Die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) führt neue Anforderungen für Unternehmen ein, die Verpackungen auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen. Die Verordnung wird beeinflussen, wie Verpackungen innerhalb der EU gestaltet, hergestellt, gekennzeichnet, wiederverwendet und recycelt werden. Ihr Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, das Recycling zu erhöhen, die Wiederverwendung zu fördern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.
Für Unternehmen stellt sich nicht mehr die Frage, ob PPWR Auswirkungen auf ihre Verpackungen haben wird – sondern wie gut sie auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereitet sind.
PPWR ersetzt die bisherige Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie (PPWD) und schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedstaaten.

Die Verordnung zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling und den Einsatz von Rezyklaten zu erhöhen, Wiederverwendungs- und Nachfüllsysteme zu fördern, Verpackungsdesign und Ressourceneffizienz zu verbessern sowie einheitliche Anforderungen für Verpackungen auf dem europäischen Markt zu schaffen.
Im Gegensatz zu einer Richtlinie gilt PPWR unmittelbar in allen EU-Ländern und schafft damit gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind.
11. Februar 2025
PPWR trat offiziell in Kraft und ersetzte die bisherige Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie (PPWD).
12. August 2026
Die Verordnung beginnt EU-weit Anwendung zu finden. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, die jeweils geltenden Anforderungen erfüllen.
2028
Harmonisierte Kennzeichnungsvorschriften werden eingeführt, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Identifizierung von Verpackungsmaterialien sowie die korrekte Sortierung für das Recycling zu erleichtern.
2029
Die ersten Anforderungen an den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen treten in Kraft. Darüber hinaus werden neue Kennzeichnungsvorschriften für wiederverwendbare Verpackungen eingeführt, um Wiederverwendungssysteme zu unterstützen und die Rückverfolgbarkeit zu verbessern.
2030
Mehrere der wichtigsten Anforderungen der Verordnung treten in Kraft. Verpackungen müssen strengere Kriterien hinsichtlich der Recyclingfähigkeit erfüllen, Wiederverwendungsziele gelten für ausgewählte Verpackungsformate, und neue Vorgaben zur Verpackungsminimierung sowie zu Leerraumanteilen werden eingeführt.
2035
Verpackungen müssen nicht nur recyclinggerecht gestaltet sein, sondern auch in großem Maßstab über bestehende Sammel-, Sortier- und Recyclingsysteme tatsächlich recycelt werden können.
PPWR betrifft nahezu jeden Aspekt von Verpackungen – von der Materialauswahl und dem Design bis hin zu Logistik, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Berichterstattung.
Die Verordnung betrifft die gesamte Verpackungswertschöpfungskette und erfordert von Verpackungsherstellern, Händlern und Anwendern eine Überprüfung sowohl bestehender Verpackungslösungen als auch zukünftiger Verpackungsstrategien. Für viele Unternehmen wird das, was bisher als Nachhaltigkeitsinitiative galt, zu einer gesetzlichen Verpflichtung. Unternehmen, die frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen, werden besser auf zukünftige Anforderungen vorbereitet sein, Risiken reduzieren und kostspielige Anpassungen vermeiden können.
Bis 2030 müssen Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, strengere Anforderungen erfüllen, die den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft unterstützen.
Design for Recycling
Alle Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie die EU-Kriterien für Recyclingfähigkeit erfüllen und eine effiziente Materialrückgewinnung ermöglichen. Ab 2035 reicht es nicht mehr aus, dass Verpackungen theoretisch recyclingfähig sind – sie müssen auch in bestehenden Sammel-, Sortier- und Recyclingsystemen tatsächlich recycelt werden können.
Kennzeichnung und Informationen
Harmonisierte EU-weite Kennzeichnungen werden Informationen zur Materialzusammensetzung und zur korrekten Sortierung enthalten. Digitale Identifikatoren wie QR-Codes werden dort, wo erforderlich, die Rückverfolgbarkeit und Wiederverwendung unterstützen.
Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen
Ab 2030 gelten verpflichtende Mindestanteile an Rezyklaten für Kunststoffverpackungen. Diese Anforderungen werden in den darauffolgenden Jahren weiter verschärft. Für kontaktsensible PET-Verpackungen beträgt der Mindestanteil an Rezyklaten 30 %. Derselbe Wert gilt für PET-Einweggetränkeflaschen. Für kontaktsensible Kunststoffverpackungen aus anderen Materialien gilt ein Mindestanteil von 10 %.
Alle anderen Kunststoffverpackungen müssen bis 2030 mindestens 35 % Rezyklat enthalten.
Wiederverwendung und Nachfüllsysteme
Für ausgewählte Verpackungsformate, darunter Transportverpackungen, Sammelverpackungen, Getränkeverpackungen und E-Commerce-Verpackungen, werden Wiederverwendungsziele eingeführt. Unternehmen müssen bewerten, wo Wiederverwendungssysteme praktikabel und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Verpackungsminimierung und Leerraum
Verpackungen dürfen nur die Materialmenge enthalten, die für ihren Zweck erforderlich ist. Irreführende Gestaltungselemente wie Doppelböden oder unnötige Schichten werden verboten. Bei Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen darf der Leerraumanteil 50 % nicht überschreiten. Dadurch sollen Unternehmen ihre Verpackungsgrößen optimieren und den Materialeinsatz reduzieren.
Beschränkungen für bestimmte Einwegverpackungen
Ab 2030 werden verschiedene Einwegverpackungsformate eingeschränkt oder verboten, insbesondere dort, wo nachhaltigere Alternativen verfügbar sind.
Obwohl viele Anforderungen der PPWR im Jahr 2030 in Kraft treten, wird sich die Verordnung im folgenden Jahrzehnt weiterentwickeln.
Die Verpackungsminimierung bleibt ein zentrales Thema. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Verpackungen nicht mehr Material als notwendig verwenden. Die Anforderungen an den Rezyklatanteil werden schrittweise erhöht, um den Übergang der EU zu einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Strenge Vorgaben zu Leerraumanteilen in Transport- und E-Commerce-Verpackungen werden die Entwicklung effizienterer Verpackungslösungen weiter vorantreiben. Auch die Wiederverwendungsziele werden insbesondere für Transportverpackungen und Verpackungen innerhalb derselben Organisation weiter verschärft.
Die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit werden ebenfalls steigen. Bis 2030 müssen Verpackungen recyclingfähig sein, und bis 2035 müssen sie in großem Maßstab über etablierte Sammel-, Sortier- und Recyclingsysteme recycelt werden können.
Unternehmen sollten bereits heute Materialauswahl, Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit, Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette und Dokumentationsprozesse überprüfen, um auf zukünftige Anforderungen vorbereitet zu sein.
Seit mehreren Jahren bereiten wir uns auf den Übergang zu stärker kreislauforientierten Verpackungslösungen und kommende EU-Anforderungen vor.
PPWR ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg, und wir entwickeln unser Portfolio und unsere Dienstleistungen kontinuierlich weiter, um unsere Kunden bei den bevorstehenden Veränderungen zu unterstützen.
Unsere Arbeit konzentriert sich auf:
Darüber hinaus arbeiten wir aktiv an Verpackungsoptimierung und Right-Sizing-Initiativen, um Kunden dabei zu helfen, den Materialverbrauch zu reduzieren und gleichzeitig Produktschutz und Effizienz sicherzustellen. Zudem prüfen wir wiederverwendbare Verpackungslösungen, die eine bessere Recyclingfähigkeit unterstützen. Heute enthalten 42 % der gesamten von uns verkauften Materialmenge Rezyklate, wobei der Anteil zwischen 30 % und 100 % liegt. Darüber hinaus stellen wir Product Carbon Footprint (PCF)-Daten für rund 93 % unseres Umsatzes bereit. Dadurch unterstützen wir unsere Kunden dabei, fundierte Entscheidungen auf Basis von Umweltdaten zu treffen. Dies fördert die Vorbereitung auf PPWR durch mehr Transparenz hinsichtlich Rezyklatanteilen, Materialrückverfolgbarkeit und Umweltleistung.
Für unsere Kunden bedeutet dies geringere regulatorische Risiken, mehr Transparenz und größere Sicherheit bei Investitionen in zukunftsfähige Verpackungslösungen.
Mit FSC®-zertifizierten Verpackungen und CO₂-berechneten Produkten stärkte Inrego seine Nachhaltigkeitsleistung.
Durch Materialoptimierung und Automatisierung reduzierte Nomeco den Verbrauch von Stretchfolie um 33 %.
Zur Vorbereitung auf künftige Anforderungen brachte Boxon PET-Containersäcke aus 100 % recyceltem Material auf den Markt.
Auch wenn einige Anforderungen erst ab 2030 oder später gelten, sollte die Vorbereitung bereits heute beginnen. Schon kleine Verbesserungen im Verpackungsdesign können die Umweltbelastung reduzieren und die Gesamtbetriebskosten (TCO) senken. Entscheidend ist eine klare Roadmap bis 2030 und darüber hinaus.
Beginnen Sie mit der Analyse folgender Punkte:
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Entdecken Sie unsere PPWR Q&A mit Einblicken in wichtige Themen, kommende Anforderungen und zentrale Meilensteine für 2026 und die folgenden Jahre.
PPWR stellt eine der bedeutendsten Änderungen der Verpackungsgesetzgebung seit Jahrzehnten dar.
Unternehmen, die sich bereits heute vorbereiten, werden besser auf zukünftige Anforderungen eingestellt sein, Compliance-Risiken reduzieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können. Bei Boxon verfolgen wir regulatorische Entwicklungen kontinuierlich und unterstützen unsere Kunden dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen, die Compliance, Funktionalität, Nachhaltigkeit und Kosten in Einklang bringen.
Kontaktieren Sie uns, um zu besprechen, wie sich PPWR auf Ihre Verpackungslösungen auswirken kann und wie wir Sie bei der Vorbereitung auf die Zukunft unterstützen können.