Schüttgut, das den Verpackungsgruppen II und III zugeordnet ist, muss in Gefahrgut Big Bags transportiert werden. Diese sind von neutralen Prüfinstituten gemäß den UN-Richtlinien geprüft worden. Aus diesem Grund werden Big Bags dieser Art auch UN Bags genannt. Verschiedene internationale Normen und Abkommen regeln den Transport und die Lagerung von Gefahrgut auf der Grundlage des sogenannten „Orange Book“ der Vereinten Nationen. Darin sind die Grundlagen festgelegt, die bei der Verwendung von UN Bags erfüllt sein müssen. Dieser zertifizierte Big Bag ist nur für Bergungszwecke geeignet.