Seit dem 03. Juli 2021 gilt in Deutschland die Novelle des Verpackungsgesetzes.
Das deutsche Verpackungsgesetz setzt die EU Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) in nationales Recht um und reguliert die Inverkehrbringung, sowie die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen bundesweit.
Prinzipiell gilt hierbei, dass der Inverkehrbringer einer Verpackung (Jeder der Produkte verpackt vertreibt), für die Rücknahme dieser verantwortlich ist.
Die wichtigsten Antworten dazu finden Sie hier.
Das Gesetz unterscheidet zwischen B2C Verpackungen (Diese werden typischerweise von privaten Personen entsorgt) und B2B Verpackungen (diese werden von gewerblichen Betrieben entsorgt). Betroffen sind alle Verpackungen, die in Deutschland in den Verkehr gebracht werden.
Die Verpackungen werden zudem in ihrer Funktion unterschieden:
Zuletzt geht es auch um das verwendete Verpackungsmaterial:
Seit dem 03. Juli 2021
... besteht eine grundlegende Informationspflicht seitens des Inverkehrbringenden von Verpackungen über die Rücknahmemöglichkeit für den Letztverbraucher.
Ab Januar 2022
... gilt eine Nachweis- und Dokumentationspflicht gegenüber den jeweiligen Landesbehörden. Unternehmen müssen nachweisen, welche Packmittel in welcher Menge in Umlauf gebracht wurden.
Voraussichtlich ab Juli 2022
... müssen sich alle Unternehmen, die industrielle Verpackungen in Umlauf bringen (Nicht für private Endverbraucher verpackt), bei der „zentralen Stelle Verpackungsregister“ registrieren.
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